Ohne Taxilenkerberechtigung - wie der Taxischein offiziell heißt - dürfen Sie in Taxiunternehmen nicht als fahrendes Personal beschäftigt werden. Der Taxilenkerausweis gilt für bestimmte Regionen, über die Sie eine Prüfung ablegen müssen. Mit einer Ergänzungsprüfung können Sie die Berechtigung jederzeit erweitern. Den Taxischein stellt Ihnen auf Antrag die Führerscheinstelle der Bundespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft Ihres voraussichtlichen Einsatzortes aus. Damit Ihr Antrag auf Ausstellung der Taxilenkerberechtigung positiv erledigt werden kann, müssen Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Führerschein der Klasse B (PKW) seit mindestens 2 Jahren
(Probezeit muß beendet sein)
- Mindestens 12 Monate Fahrpraxis vor Ausstellung des Taxischeins
(nachgewiesen durch eigenen PKW oder formlose Bestätigung der Eltern, des Partners, des Arbeitgebers etc., daß Sie in diesem Zeitraum regelmäßig einen PKW gelenkt haben)
- Vertrauenswürdigkeit
(keine schweren Delikte wie Alkohol, Fahrerflucht, Verkehrsgefährdung etc. in den letzten fünf Jahren, falls diese Zeitspanne noch nicht ganz vorbei ist, dürfen Sie trotzdem Taxikurs und Taxiprüfung absolvieren, bekommen den Taxischein aber erst nach Ablauf der 5-Jahres-Frist ausgehändigt)
- Körperliche Leistungsfähigkeit
(zum Gepäckladen beispielsweise)
- Erfolgreich absolvierte Taxilenkerprüfung
(ein Taxilenkerkurs - wie der von uns angebotene - ist gesetzlich vorgeschrieben um zur Taxilenkerprüfung antreten zu dürfen)
- 6stündiger Erste-Hilfe-Kurs
(den haben Sie vermutlich bereits für den Führerschein absolviert und müssen Sie nicht nachweisen, wenn Sie Ihren österr. Führerschein B für PKW am 1. Oktober 1990 oder später ausgestellt bekommen haben)
- Gute Deutschkenntnisse
(werden beim Prüfungsgespräch festgestellt)
Den Taxischein erhalten Sie erst, wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen. Unseren Taxilenkerkurs sowie die Taxilenkerprüfung dürfen Sie trotzdem schon vorher absolvieren. Unser Taxikurs und die Taxiprüfung verfallen nicht! Haben Sie beispielsweise den Führerschein erst seit 18 Monaten oder erst 9 Monate Fahrpraxis, können Sie Kurs und Prüfung absolvieren und beantragen die Ausstellung der Taxilenkerberechtigung einfach etwas später. Zusätzlicher Vorteil: Sie können sich bei der Prüfungsvorbereitung Zeit lassen. Bei Fragen zum Taxischein oder zur Taxilenkerprüfung stehen wir gerne zur Verfügung.