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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kurs-AGB), gültig ab 15. April 2008:
- Vertragsparteien: Zwischen KursteilnehmerIn (in der Folge KT genannt) und dem Kursveranstalter, Herrn Mag. Herwig Bichler, Micheal-Gaismair-Straße 13 in 6020 Innsbruck (in der Folge KV genannt) wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
- Vertragsinhalt und -dauer: Der Ausbildungsvertrag bezieht sich auf die Vorbereitung auf die Taxilenkerprüfung und die Praxis als TaxilenkerIn, beschränkt auf das vom KT bei der Anmeldung gewählte Bundesland. Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung des KT und endet spätestens ein Jahr nach Anmeldung oder bei Bestehen der Taxilenkerprüfung.
- Pflichten des KV: Der KV schuldet das Bemühen, KT auf die Taxilenkerprüfung und die Praxis ausreichend und genau vorzubereiten. Der KV muß geeignete und aktuelle Kursunterlagen in gedruckter oder digitaler Form bereitstellen und kann auch zusätzliche Lernbehelfe auf der Website zum Download anbieten. Zusätzlich muß der KV an Werktagen und am Wochenende, am Tage und am Abend über eMail oder Telefon erreichbar sein, um KT-Fragen möglichst zeitnah und ausführlich zu beantworten. Ist der KV für kurze Zeitspannen oder aus technischen Gründen nicht erreichbar, entstehen daraus keine Ersatzansprüche. Der KV muß KT auf Anfrage auch über Prüfungsformalitäten informieren. Die Betreuung der KT muß der KV für zumindest ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Kursanmeldung sicherstellen. Sonstige Leistungen des KV, wie Hinweise auf Förderungen, Werbegeschenke etc. stellen keine Vertragsleistung sondern freiwillige Leistungen dar, für die jede Gewährleistung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen sind. Der KV verpflichtet sich ausdrücklich, im Falle von Beschwerden seitens der KT für außergerichtliche Regelungen zur Verfügung zu stehen und kulante Lösungen anzustreben, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.
- Pflichten der KT: KT schulden das Kursentgelt und müssen sich regelmäßig auf der Website des KV über kurs- und prüfungsrelevante Details informieren.
- Kursentgelt: Das Kursentgelt beträgt derzeit € 123,-. Der Betrag enthält keine USt., der KV ist hievon befreit. Zusätzliche Entgelte darf der KV von den KT ohne ausdrückliche Vereinbarung für Sonderleistungen nicht verlangen. Die Kosten für Kontaktaufnahme, Versendung von Kursunterlagen, Prüfungsanträgen etc. trägt jeweils jene Partei, die den Kontakt aufnimmt oder die Unterlagen versendet. Die Nachnahmegebühr trägt jedenfalls der KV. Wird das Kursentgelt ganz oder teilweise mit gültigen Gutscheinen bezahlt, müssen KT dies bei der Anmeldung mitteilen, nachträglich erworbene Gutscheine werden auf das Kursentgelt nicht angerechnet. Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstellung gültig und werden nicht in Geld abgelöst. Rabatte müssen ausdrücklich und nachweislich vereinbart werden.
- Haftung: Beide Vertragsparteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für Folgen versäumter Prüfungstermine oder für abgewiesene Taxischein-Anträge (z. B. wegen fehlenden Voraussetzungen) kann der KV nur bei absichtlichem Fehlverhalten haftbar gemacht werden.
- Rücktritt: KT haben jedenfalls eine Woche ab Versendung der Anmeldung ein kostenloses Rücktrittsrecht. Da die Kursunterlagen immer eigens für KT ganz aktuell gedruckt werden, ist ein Rücktritt ausnahmsweise dann nicht kostenlos, sondern mit einer Stornogebühr in Höhe von € 35,- belastet, wenn der KV die Kursunterlagen bereits ausgedruckt hat. Ein Rücktritt muß schriftlich und nachweislich erfolgen (z. B. eMail + Empfangsbestätigung).
- Änderungen der AGB: Änderungen der AGB werden auf der Website des KV (www.taxilenker.at) veröffentlicht. Für KT gelten bei Änderungen weiterhin die bei Anmeldung gültigen AGB, außer die geänderten AGB sind für KT vorteilhafter.
- Daten: Der KV darf keinerlei Daten der KT an Dritte weitergeben. Der KV darf KT über eigene, taxigewerberelevante Angebote (z. B. Info über Gründerservice, Fahrsicherheitstraining) auch nach Vertragsende per eMail, SMS oder Post informieren, sofern KT dem nicht widersprochen haben. Der KV erklärt, keine lästigen Werbeaussendungen zu verschicken.
- Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt Innsbruck vereinbart, sofern keine zwingenden Gründe für abweichende Gerichtsstände gelten. AGB-ENDE
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