Taxikurs für Ihr Bundesland:

Bundesland-Taxilenkerkurse

taxilenker.at - Der beste Weg zum Taxischein  
 

 

 


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Taxilenkerkurs Burgenland

Ablauf

Unsere gesetzlich vorgeschriebenen Kurse werden seit 2004 erfolgreich als gut betreute Fernkurse geführt. Kursstart ist jederzeit und der Kursort ist wo Sie sind. Unterrichtsbesuche sind nicht notwendig.


Berechtigungs-Regionen

Im Burgenland können Sie die Taxilenkerberechtigung

  • für das ganze Burgenland erwerben
    (es gibt keine Unterteilung in Regionen)

Tragen Sie die gewünschte Region bitte ins Online-Anmeldeformular ein.


Kosten

Der gesamte Kurs kostet nur € 123,- inkl. Unterlagen und Betreuung bis zum Prüfungstermin (egal, ob Sie bereits nach einer Woche oder erst in einem Jahr antreten!). Straßenkarten und Stadtplan sind ein sinnvoller Lernbehelf und im Kurspaket nicht enthalten. Falls Sie keine Straßenkarten besitzen, wählen Sie bitte geeignetes Kartenmaterial bei Ihrem Händler aus.


Förderungen

Die Kosten für den Taxischein müssen Sie vielleicht gar nicht selbst bezahlen.

  • Fallweise übernimmt das AMS die Kosten. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter. Wir verrechnen gerne direkt mit dem AMS, sodaß Sie keinerlei Auslagen haben.
  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, erhalten Sie sehr wahrscheinlich eine Weiterbildungs-Förderung des Landes.

Anmeldung

  • Am einfachsten melden Sie sich bequem online an
  • Oder Sie laden sich unser Anmeldeformular auf Ihren Rechner, drucken es aus und schicken es uns per Post
  • Sollten Sie dazu keine Gelegenheit haben, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne telefonisch entgegen.

Kurspaket

Unsere Kursunterlagen werden speziell für Sie gedruckt. So ist sichergestellt, daß Sie tagesaktuelle Lernunterlagen erhalten!

  • Haben Sie als Zahlungsart "Nachnahme" gewählt, geht Ihr persönliches Kurspaket sofort zur Post. Wenn beim Zustellversuch jemand anwesend ist und die Kursgebühr bereit hält, bekommen Sie Ihre Lernunterlagen sofort ausgehändigt. Ist niemand anwesend, sollten Sie eine Benachrichtigung über den erfolglosen Zustellversuch in Ihrem Postfach vorfinden und müßten die Unterlagen bitte bei Ihrem Postamt beheben.
  • Haben Sie als Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt, geht Ihre Rechnung sofort zur Post und gleich nach Gutschrift der Kursgebühr verläßt Ihr Kurspaket das Haus. Wenn's schneller gehen soll, können Sie auch sofort überweisen und uns die Überweisungsbestätigun per Email zusenden (Kontodaten finden Sie unter dem Link "Kontakt").

Straßenkarten sind ein sinnvoller Lernbehelf, den wir dringend empfehlen. Falls Sie keine Karten haben, besorgen Sie sich bitte welche. Prüfen Sie, mit welchem Maßstab Sie am angenehmsten Lernen können und welche Kartenausstattung für Sie (als Prüfungsvorbereitung und später für die Praxis) sinnvoll ist. Manche Karten gibt's mit "Bonus-Material", wie Sehenswürdigkeitenlisten oder kleinen Stadtplänen.
Sie benötigen zumindest eine Burgenland-Karte und - falls Sie die Taxilenkerberechtigung auch für Eisenstadt oder eine Bezirksstadt ablegen möchten - einen Stadtplan. Es gibt sehr taxilenker-freundliche Stadtpläne mit Einbahnstraßen und Hausnummern zu günstigen Preisen im Fachhandel.


Lernphase

Sie arbeiten bequem zuhause oder wo und wann Sie wollen den gut aufbereiteten Prüfungsstoff durch. Jeden Tag eine kurze Lektion ist erfolgversprechender, als kurz vor der Prüfung zwei Nächte durchzulernen.

Tauchen beim Lernen auf die Taxiprüfung Fragen auf, erreichen Sie Ihren Taxikursleiter auch am Wochenende und am Abend und können offene Fragen sofort klären! Am besten per eMail, weil wir so ausführlicher antworten können und Mißverständnisse verhindert werden. Sollten Sie keinen eMail-Zugang haben, stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. In österreichische Netze rufen wir Sie auch zurück.

Die Kursunterlagen bestehen mindestens aus den handlichen Broschüren mit dem Prüfungsstoff, die Sie überall hin mitnehmen können. Wenn Sie sich mit dem Broschüren-Inhalt etwas vertraut gemacht haben, können Sie sich an den Arbeits-Teil (oder Fragenkatalog) wagen. Im Kundenbereich finden Sie eine Musterlösung zur Kontrolle, so wissen Sie sofort, welche Gebiete schon gut sitzen und welche Sie nochmals bearbeiten sollten. Haben Sie keinen Internet-Zugang, senden wir Ihnen gerne eine Druckversion zu. Ebenso ist eine Korrektur durch uns möglich. Ein Online-Training ist in Vorbereitung, steht aber noch nicht zur Verfügung.

Relativ gute Ortskenntnisse werden vorausgesetzt. Da die meisten unserer Kursteilnehmer den Taxischein für ihren Wohnort benötigen, ist das gewöhnlich kein Problem. Wir empfehlen, wichtige Orte wie Taxistände und Durchzugsstraßen tatsächlich und nicht nur auf der Karte anzusehen. Das ist vor allem für die Praxis und nicht nur für die Prüfung wichtig.


Prüfungsanmeldung

Wenn Sie sich bereit fühlen, ist die Anmeldung zur Taxilenkerprüfung fällig. Die Taxiprüfung wird von einer unabhängigen Kommission, bestehend aus Vertretern der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, abgenommen. Die Anmeldung zur Taxilenkerprüfung können Sie selbst durchführen oder gerne uns überlassen.

  • Wenn wir Sie anmelden, benötigen wir spätestens zehn Tage (besser früher) vor dem gewünschten Prüfungstermin Ihren ausgefüllten Prüfungsantrag (kommt mit dem Kurspaket). Wir leiten den Antrag an die Kommission weiter und diese sendet Ihnen die Einladung samt Einzahlungsbeleg für die Prüfungsgebühr zu.
  • Wenn Sie sich selbst anmelden möchten, reichen Sie Ihren Prüfungsantrag persönlich oder per Post bei der Fachgruppe Taxi der Wirtschaftskammer Burgenland ein und bezahlen die Prüfungsgebühr per Erlagschein oder gleich dort. Eine Kursbestätigung senden wir direkt an die Kommission.

Wir empfehlen die erstere Variante. Die Prüfungsanmeldung durch uns ist eine kostenlose Serviceleistung und geht schneller.


Taxilenkerprüfung

Die Prüfung selbst ist mündlich (die Kommission kann die Prüfungsart auch ändern). Gut 50 % der Taxilenkerprüfung besteht man mit Hausverstand und Vorwissen, der Rest ist leicht erlernbar. Prüfungsfächer sind:

  • Verkehrsgeographie
    Straßen, Behörden, Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen, Grenzübergänge etc. des Einsatzortes und der näheren Umgebung plus wichtiger überregionaler Verkehrsverbindungen.
  • Straßenverkehrsrecht, Sicherheit und Umweltschutz
    Kein Vergleich zur Führerscheinprüfung! Hauptsächlich Vorrangregeln und Straßenverkehrszeichen werden geprüft. Kenntnisse werden bei Führerscheinbesitzern natürlich vorausgesetzt.
  • Gewerbe- und Tarifrecht
    Grundlegendes über das Taxigewerbe, die Pflichten eines Taxilenkers und die geltenden Taxitarife.
  • Arbeits- und Sozialrecht
    Grundlegendes über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer sowie Ansprüche aus Sozialversicherungen.
  • Fernmelderecht
    Für das Taxigewerbe relevant sind nur einige Details zur Funkbewilligung und Bedienung des Taxifunks.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.


Prüfungstermine 2010

  • Eisenstadt
    Voraussichtlich:
    Ende Mai

    Bei Verhinderung bitte bei Frau Wonschina entschuldigen (0590907-2016)
  • Oberwart
    Voraussichtlich:
    Ende März
    Ende Juni

    Bei Verhinderung bitte bei Frau Ebner entschuldigen (0590907-5213)

Die Prüfungstermine werden eher kurzfristig fixiert, die Prüfungswerber aber rechtzeitig verständigt. Auf der Einladung finden Sie eventuell aktueller Infos zur Abmeldung als hier.


Taxischein

Wenn Sie die Taxilenkerprüfung bestanden haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie bei der Führerscheinstelle die Ausstellung der Taxilenkerberechtigung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Einsatzort (Führerscheinstelle der Bundespolizeidirektion oder Führerscheinstelle der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft). Die meisten Voraussetzungen können von der Behörde per Computer abgefragt werden. Die Verwaltungspraxis bei den einzelnen Führerscheinstellen kann recht unterschiedlich sein. Um unnötige Wege zu verhindern, empfehlen wir die vorhergehende Kontaktaufnahme mit der Behörde. Fragen Sie nach, welche Unterlagen genau gefordert sind.

 

 

Stand: Jänner 2009 Impressum: Mag. iur. Herwig Bichler, M.-Gaismair-Str. 13, 6020 Innsbruck, USt-befreite Einzelunternehmung
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